Nun ist es da, das neue „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ und mit ihm die Neuregelung des Gründungszuschusses. Wie die Änderungen im Einzelnen aussehen und was Sie beachten müssen, finden Sie hier.
Da der Gründungszuschuss seitens der Arbeitsagentur nun keine Pflichtleistung mehr ist, sondern lediglich eine Kann-Entscheidung, wird es für Gründer zukünftig nicht leicht sein, an die staatliche Unterstützung zu gelangen. Denn die Devise, die von oben gesetzt wurde, heißt sparen. Weiterlesen »